Neuordnung in den Hotel- und Gastroberufen

Gestaltung nachhaltiger Lernorte
12. Juni 2022
Rechtssichere Besetzung des Prüfungsausschusses
12. Juni 2022

Die Neuordnung der Hotel- und Gastronomieberufen sowie die Entstehung eines neuen Berufes bringt zahlreiche neue Herausforderungen für Ausbildungsbetriebe und Prüfer mit sich. Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über die Veränderungen näher bringen.

Alle Berufe haben eine neue Struktur erhalten und sind nun in berufsprofilgebenden sowie integrativ zu vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. Diese integrativen Ausbildungsinhalte sollen über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt werden und erhalten durch die Standardberufsbildposition insbesondere die Erweiterung um „Digitale Arbeitswelt“ sowie „Nachhaltigkeit“. Außerdem ist die Prüfungsform in den meisten Berufen die Gestreckte Abschlussprüfung. Hier entfällt die Zwischenprüfung, stattdessen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Während die Zwischenprüfung keine Auswirkung auf die Abschlussnote hat, fließt der erste Teil der Abschlussprüfung in die Endnote ein.

Bei der Vorbereitung zur Abschlussprüfung ist es wichtig, die Prüfungsinstrumente genau zu unterscheiden. So gibt es bei den Ausbildungsberufen Hotelfachmann/frau sowie Kaufmann/frau für Hotelmanagement (früher Hotelkaufmann/frau) in den unterschiedlichen Prüfungsbereichen ein situatives wie auch ein fallbezogenes Fachgespräch. Das situative Fachgespräch findet während der Durchführung von Arbeitsaufgaben statt, während das fallbezogene Fachgespräch auf Grundlage einer theoretischen praxisbezogenen Fachaufgabe geführt wird.

Bei der Fachkraft für Gastronomie (früher Fachkraft im Gastgewerbe) wird in Zukunft zwischen den Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie unterschieden. Hier wird weiterhin mit Zwischen- und Abschlussprüfung geprüft.

Der frühere Beruf Restaurantfachmann/frau heißt nun Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie. Als wesentliche Veränderung in der Abschlussprüfung führen die Prüflinge nach einer Vorbereitungszeit eine Gesprächssimulation anhand einer praxisbezogenen Aufgabe.

Anhand der Neuerungen im Berufsbildungsgesetz 2020 können Prüflinge mit Berufsabschluss Fachkraft für Gastronomie vom ersten Teil der Abschlussprüfung zum/zur Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie befreit werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Abschluss Fachkraft für Gastronomie anerkannt zu bekommen, wenn die Abschlussprüfung insgesamt nicht bestanden wurde, im ersten Teil aber mindestens eine ausreichende Leistung erzielt wurde. Gleiches gilt für den Beruf Fachmann/frau für Systemgastronomie.

Bei der Abschlussprüfung für den Beruf Fachmann/frau für Systemgastronomie erwartet die Auszubildenden neben den schriftlichen Prüfungsbereiche eine Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch auf Grundlage einer Arbeitsaufgabe hinsichtlich betrieblichen Abläufen in der Systemgastronomie.

Sowohl bei den Hotelfachleuten, als auch bei den Kaufleuten für Hotelmanagement, den Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie den Fachleuten für Systemgastronomie kann die Zusatzqualifikation „Bar & Wein“ geprüft werden.

Der Beruf Koch/Köchin wird nun ebenfalls in einer gestreckten Abschlussprüfung geprüft. Die Prüfungsbereiche enthalten als mündliche Bestandteile zwei auftragsbezogene Fachgespräche nach der Zubereitung unterschiedlicher Speisen und Gerichte. Betriebe haben die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation „Vertiefung für vegetarische und vegan Küche“ auszubilden, welche in einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung geprüft wird.

Als weiterer Beruf wurde die Fachkraft Küche komplett neu geschaffen. Die Ausbildung dauert vergleichbar zur Fachkraft für Gastronomie zwei Jahre und wird in Zwischen- und Abschlussprüfung geprüft. Bei erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer an die Ausbildung zum Koch/zur Köchin anrechnen sowie sich vom ersten Teil der Abschlussprüfung befreien zu lassen. Wurde die Abschlussprüfung zum Koch / Baur Köchin nicht bestanden, aber die Bestehensregelungen für die Fachkraft Küche erfüllt, ist auch die Anerkennung des Berufsabschlusses möglich.

Was diese Veränderungen in der Praxis bedeuten, bringen wir Ihnen gerne in berufsbezogenen und berufsübergreifenden Schulungen für Prüfer oder Ausbilder näher. Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung. (M. Rivera)