Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, allen Mitarbeitern ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Verfahren anzubieten, die während eines Jahres in Summe länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§167 (2) SGB IX). Mit unserem Kooperationspartner KaMuX organisieren wir diese BEM-Verfahren für Sie so, dass Sie jederzeit deren ordnungsgemäße Durchführung belegen können.

Dafür übernehmen wir die Organisation aller formalen Dinge:

  • Einladung der Mitarbeiter
  • Führen eines Informationsgesprächs
  • Dokumentation aller Aktionen in der BEM-Akte
  • regelgerechte Aufbewahrung der Dokumentation

Wenn Sie dies möchten, moderieren und protokollieren wir auch die inhaltlichen BEM-Gespräche. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich Betriebsräte und Gesprächsführung sowie die Erfahrung unseres Kooperationspartners als Datenschützer und Sicherheitsingenieure kommen Ihnen dabei zugute.

Wir sorgen dafür, dass Prozess und Dokumentation für Sie so einfach und sicher wie möglich wird.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.