Ausbildungsprämien im Jahr 2022

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2021 hat sich die Ausbildungsprämie im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, um die von Corona betroffenen Unternehmen in ihren Ausbildungsaktivitäten zu unterstützen. Auch für das Ausbilungsjahr 2022/23 sollen Betrieben eine Ausbildungsprämie erhalten, wenn sie sich trotz der schwierigen Lage dazu entscheiden, auszubilden.

Mit dieser Grundlage soll es jungen Menschen ermöglicht werden, einen Ausbildungsplatz zu finden während gleichzeitig dem Fachkräftemangel ein wenig entgegengewirkt wird. Für das Bildungsprogramm wurden für dieses Jahr 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Prämie für das Ausbildungsjahr 2021/2022 gilt noch für alle Ausbildungsverträge, die bis zum 15. Februar begonnen haben mit einer Antragsstellung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Probezeit. Auch für das kommende Ausbildungsjahr sollen nach Aussage der Agentur für Arbeit die Regelungen dann entsprechend gelten.

Hier die aktuellen Regelungen im Überblick:

  • Die Ausbildungsprämie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Ihr Betrieb ist in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen, schließt aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 ab, wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020 – (diese Regelung wurde zunächst für das Jahr 2021/2022 verlängert und soll nun auch für das kommende Jahr gelten)
  • Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus, wenn Sie die Anzahl der Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie zusätzliche Ausbildungsverträge abschließen.
  • Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die im Betrieb fortgesetzt werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können mit den oben genannten Prämien bezuschusst werden.
  • Es können Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.

Der Betrieb muss von der Corona-Krise betroffen sein, hierfür gilt:

  • Dem Betrieb wurde seit Januar 2020 wenigstens für einen Zeitraum, der vor dem Ausbildungsbeginn liegt, von der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gezahlt.
  • Es ist ein Umsatzrückgang seit April 2020 nachzuweisen.

Einschränkungen:

  • Ausbildungen werden nicht bezuschusst, wenn die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der Betriebsinhaberin oder des -inhabers sind. Jedoch werden diese Ausbildungsverhältnisse bei der Berechnung der Anzahl der Ausbildungsplätze berücksichtigt.

Die Höhe der Ausbildungsprämie hängt davon ab, wann die Ausbildung begann oder beginnt:

  • Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 begonnen haben, beträgt die Ausbildungsprämie 000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsprämie plus 3.000 Euro. Förderberechtigt für diesen Zeitraum sind Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten.
  • Beginnt die Ausbildung im Zeitraum 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022, erhöht sich die Förderung durch die Ausbildungsprämie auf 000 Euro pro Ausbildungsvertrag, die der Ausbildungsprämie plus auf 6.000 Euro. Förderberechtigt für diesen Zeitraum sind Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.

Weitere Informationen zur Ausbildungsprämie, der Ausbildungsprämie plus und der online Antragsstellung, finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie