AEVO – Neuer Lehrplan und jetzt?

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Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde am 28. April 1972 auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erlassen. Damit erfolgte die erste bundesweite gesetzliche Basis für die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung der Ausbildung. Im Laufe der Jahre wurde die AEVO immer wieder überarbeitet und angepasst. Eine erste überarbeitete Version wurde am 01. November 1998 erlassen. Ausgangsdiskussion war, dass neben dem Weitergeben von Fachwissen der Ausbilder immer mehr selbstständiges Denken und Handeln, Problemlösungsfähigkeiten sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten der Azubis fördern sollte. 

Mit einer bundesweiten Ausbildungsoffensive der Bundesregierung zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften, mit dem Ziel mehr Ausbildungsplätze zu generieren, wurde eine befristete Aussetzung der AEVO beschlossen. Diese Maßnahme führte aber nicht zu dem erhofften Ergebnis. Aus diesem Grund wurde auf Beschluss der Bundesregierung die erneut novellierte AEVO am 21. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der dazugehörige Rahmenplan wurde ebenfalls modernisiert und am 25. Juni 2009 vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschlossen.

Am Freitag 14. Juli 2023 veröffentlichte das Bundesgesetzblatt die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), um die aktuellen Herausforderungen der Ausbildungspraxis wie Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen. 


Gleichgeblieben sind die vier Handlungsfelder, wobei sich die Gewichtung etwas verschoben hat:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (15%)
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (20%)
  3. Ausbildung durchführen (50%)
  4. Ausbildung beenden (15%)

Ein besonderer Fokus gilt der Thematik Lernprozessbegleitung. Diese Philosophie des Lehrens soll die klassische Philosophie des Ausbildens ablösen. Doch was bedeutet dies für alle Beteiligte?

Ab Juni 2024 soll nach diesem neuen Lehrplan geprüft werden. Gleichzeitig hat sich aber weder die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) noch die entsprechende Prüfungsordnung verändert. 
Für die handelnden Akteure eine ungewisse Situation.

Da sich wie beschrieben weder Verordnung noch Prüfungsordnung verändert haben, kann die Prüfung durch die zuständige Stelle weiter so organisiert werden wie bisher. Da es sich um inhaltliche Änderungen handelt, sind insbesondere die seit Jahren agierenden Referenten und Prüfer in der Pflicht darauf zu achten, dass die entsprechenden Inhalte vermittelt bzw. geprüft werden. In diesem Newsletter soll der Fokus auf dem Prüfer liegen.  

Einfach lässt sich die Auswirkungen des veränderten Rahmenplans auf den ersten Teil der Prüfung darstellen. Referenten haben laut Rahmenplan neue Schwerpunkte und diese werden in den schriftlichen Prüfungen berücksichtigt. Prüfungsablauf, Zeiten und Form haben sich nicht verändert. Eine Aufsicht betreut die schriftlichen Prüfungen.

Doch wie verhält sich die Änderung in der praktischen Prüfung? Kann so weiter geprüft werden wie bisher? Ist es rechtssicher, wenn Fragen gestellt werden die thematisch nicht im Rahmenplan stehen? Welche Ausbildungssituation soll den nun in der Prüfung dargestellt werde und wie? Wie wird diese bewertet? 

Erste Informationen wurden von der DIHKH versendet, doch sowohl Synapse als auch Entsprechungsliste des neuen Rahmenplans führen nicht zu einer klaren Aussage. In den kommenden Monaten werden die zuständigen Kammern ihre Prüfer entsprechend unterrichten, wie es die jeweilige zuständige Stelle umsetzten wird. 

Einen ersten Ansatz erkennen wir aufgrund der zunehmenden Heterogenität der Gesellschaft und der neuen Auszubildenden insbesondere in der Ausbildungsphilosophie der Lernprozessbegleitung. Sie ist das Herzstück bei der Qualifizierung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen bzw. des Berufspädagogen. Moderne Ausbilder sollten diese Philosophie kennen und anwenden, dabei aber alle bereits bekannten und neu zu entdeckenden digitalen Methoden nicht außer Acht lassen. 

Möchten Sie mehr darüber wissen, setzten Sie sich einfach mit uns in Kontakt. Erste Prüferschulungen sind schon geplant, in einem nächsten Schritt wird es auch darum gehen die bereits qualifizierten Ausbilder zusätzlich mit der Philosophie der Lernprozessbegleitung vertraut zu machen, um den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen auch in der dualen Ausbildung entsprechend gerecht zu werden.

In diesem Sinne wünschen wir vorab schonmal viel Erfolg bei Ihren Prüfungen bzw. bei der eigenen Umsetzung im Betrieb! (F.Rivera)