Volker Freudenberger M.Ed., Sachverständiger im Neuordnungsverfahren der Ausbildereignungsverordnung, berichtet in diesem Gastbeitrag über die geplante Aktualisierung des Rahmenplans und die daraus resultierenden Änderungen in der Ausbildung der Ausbilder.
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt die Qualifikation von Ausbildern in Deutschland. Jeder, der eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchführen möchte, benötigt eine entsprechende Ausbildereignung. Diese Eignung kann durch eine Ausbildung oder eine Prüfung nachgewiesen werden. Die AEVO ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Ausbildung in Deutschland zu sichern und zu verbessern.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine Kurzstudie zur Evaluation der Ausbildereignungsverordnung durchgeführt. Dabei wurden Auszubildende, Ausbilder und Ausbildungsverantwortliche befragt. Die Studie ergab, dass die AEVO insgesamt positiv bewertet wird. Insbesondere die praktischen Inhalte und die praxisnahe Ausrichtung der Ausbildereignung wurden positiv hervorgehoben. Auch die Vermittlung von pädagogischen Fähigkeiten und Methoden wurde als wichtig erachtet.
Allerdings wurde auch kritisiert, dass die Prüfungen zur Ausbildereignung zu theoretisch ausgerichtet seien und die praktischen Erfahrungen der Ausbilder nicht ausreichend berücksichtigt würden. Zudem wurde bemängelt, dass die Anforderungen an die Ausbilder nicht ausreichend an die aktuellen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Internationalisierung angepasst seien.
Insgesamt zeigte die Kurzstudie, dass die AEVO ein wichtiger Baustein für die Qualitätssicherung in der Ausbildung ist, jedoch auch weiterhin angepasst und optimiert werden kann. Ein wichtiger Bestandteil ist der Rahmenplan, der die Inhalte der Ausbildereignung festlegt.
Im April 2022 erteilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung dem BIBB die Weisung, den Rahmenplan zu überarbeiten. Insbesondere sollte überprüft werden, ob die Inhalte die aktuellen Herausforderungen an das Ausbildungspersonal und die betriebliche Ausbildungspraxis noch ausreichend abbilden. Aspekte wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, demografische Entwicklung und Heterogenität sollten besondere Berücksichtigung erfahren.
Ein Sachverständigen-Ausschuss hat von September 2022 bis Februar 2023 die vier Handlungsfelder inhaltlich überarbeitet. Es wurden sowohl neue Inhalte aufgenommen als auch veraltete herausgenommen.
Ein Schwerpunkt bildete das Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“. Hier wurde der Fokus auf moderne berufspädagogische Inhalte, insbesondere auf die Lernprozessbegleitung, gelegt. Ausbilderinnen und Ausbilder sollen dadurch die notwendigen Kompetenzen erhalten, um vor allem auf die zunehmende Heterogenität der Auszubildenden reagieren zu können. Deshalb wurde auch die empfohlene Lehrgangsdauer des Handlungsfeldes auf 50% erhöht.
Der gesamte Stundenumfang von 115 Unterrichtsstunden wurde ebenso wie die Aufteilung von Präsenz- bzw. Selbstlernphasen nicht verändert. Mit dem aktualisierten Rahmenplan wird den zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbildern ein modernes Rüstzeug für ihre wichtige Ausbildertätigkeit zur Verfügung gestellt. Der neue AEVO-Rahmenplan wird voraussichtlich im Sommer durch den BIBB-Hauptausschuss beschlossen. (V.Freudenberger)