Die Abnahme der Abschlussprüfung ist Aufgabe der IHK. Diese beruft ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen, die gemäß BBIG ein hohes Maß an Sachkunde und Eignung besitzen sollten. Die eingesetzten Prüferinnen und Prüfer sind entscheidend für die Qualität der Prüfungen verantwortlich. Diesen Anspruch können sie jedoch nur erfüllen, wenn sie ständig auf den neuesten Stand gebracht werden. Immer mehr Widersprüche erreichen die Kammern, in denen Prüfungsergebnisse angefochten werden. Viel zu oft sind diese gerade aufgrund Formalfehler während der Prüfung möglich. Das rechtssichere Prüfen wird für Ihre Prüfungsausschüsse daher immer notwendiger.
Aktuelle Entwicklungen führen zudem zu einer rasanten Anpassung der Ausbildungsordnungen, um den neuen Themen wie Industrie 4.0 oder Digitalisierung sowie der Umsetzung neuer Prüfungsformen Rechnung zu tragen. Als aktive Mitglieder eines bundesweiten Referentenarbeitskreises sind wir am Puls der Zeit und können uns sehr schnell mit neuen Tendenzen beschäftigen.