Rechte und Pflichten eines Azubis

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Schön, dass ich dir in unserem AzubiNewsfeed wieder einen Artikel schreiben darf. Wir Azubis sind froh, einen Ausbildungsbetrieb gefunden zu haben und wollen natürlich den besten Eindruck hinterlassen. Daher trauen sich viele Azubis nicht, etwas zu sagen, wenn sie das Gefühl haben, ihre Aufgaben wären nicht Teil ihrer Ausbildung. Auf der anderen Seite kann sich das Unternehmen fragen, wieso die eine oder andere Aufgabe vom Auszubildenden nicht erledigt wurde. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es wichtig, dass du deine Rechte und Pflichten kennst. Diese sind ganz klar im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) formuliert und sagen uns, was wir erfüllen müssen und was wir vom Unternehmen erwarten können. Heute erhaltet ihr hier eine Übersicht. Viel Spaß beim Lesen wünsche ich euch!

Pflichten des Auszubildenden:

  • Sorgfaltspflicht: Deine Aufgaben sollen sorgfältig und ordnungsgemäß erledigt werden.
  • Bei Abwesenheit:Immer alle Fehltage (in der Schule und auf der Arbeit) entschuldigen lassen und Krankmeldungen direkt abgeben.
  • Ausbildungsziel einhalten:Als Azubi ist es deine Aufgabe, alles dir mögliche zu tun, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
  • Datenschutz:Halte dich an deine Verschwiegenheitserklärung. Gebe keine internen Informationen oder Daten weiter.
  • Berichtsheft führen:Führe dein Berichtsheft vollständig und lasse den Ausbilder regelmäßig unterschreiben.
  • Betriebsordnung einhalten:Halte dich an die Regeln deines Betriebs, z.B. trage eine adäquate Kleidung oder notwendige Schutzausrüstung.
  • Weisungen folgen:Befolge Anweisungen deines Ausbilders oder Ausbildungsbeauftragten.

Rechte des Auszubildenden:

  • Vergütung: Dir steht ein Ausbildungsgehalt zu, die Mindestausbildungsvergütung ist im BBiG geregelt. Arbeitsmittel, die für das tägliche Arbeiten notwendig sind, muss der Arbeitgeber stellen.
  • Recht auf Ausbildungsziel und auf Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen:
    Dein Ausbildungsbetrieb muss dafür sorgen, dass deine Aufgaben dem Sinn der Ausbildung entsprechen, damit du das Ausbildungsziel erreichen kannst. Du musst also keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef.
  • Kündigungsrecht: Als Azubi hast du eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und kannst das Ausbildungsverhältnis jederzeit mit einer 4-wöchigen Frist beenden.

Das alles und viel mehr findest du im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Ich empfehle allen Azubis sich einmal mit den Rechten und Pflichten in der Ausbildung im BBiG zu beschäftigen, egal ob vor oder während der Ausbildung. Vielen Dank fürs Lesen und bis bald!