Neuordnung der Bauberufe

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Im Rahmen eines umfassenden Neuordnungsverfahrens haben Sachverständige von Bund, Ländern und Sozialpartnern die Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft aktualisiert. Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet.

Diese treten nun zum 1. August 2026 in Kraft.

Dabei wurden drei grundlegende Veränderungen umgesetzt.

  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung in den dreijährigen Ausbildungsberufen
  • Ausstattung der zweijährigen Ausbildungsberufe mit dem seit 2020 im BBiG geregelten Anrechnungsmodell und
  • Aktualisierung der Ausbildungsinhalte unter Berücksichtigung des Klimaschutzes sowie den Standartberufsbildpositionen Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Mit der Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen im Sommer 2024 begann für die Bauwirtschafts-berufe ein intensiver Implementierungsprozess. Aktuell haben Betriebe und überbetriebliche Ausbildungszentren die Gelegenheit, sich mit den neuen Ausbildungsinhalten und Prüfungs-regelungen vertraut zu machen und eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu planen und zu konzipieren. Für die überbetriebliche Ausbildung erarbeiten Sachverständige der Sozialpartner Unterweisungspläne, um eine bundesweite Standardisierung zu gewährleisten. Für die Berufsschulen wurden bundesweit neue Lernsituationen zur Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne erarbeitet. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) unterstützt die Implementierung der neuen Berufe der Bauwirtschaft mit Print- und Onlineprodukten.

Struktur der Berufe:

Die berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr ist berufsfeldübergreifend ausgerichtet. Dabei lernen die Auszubildenden die grundlegenden Arbeitsschritte in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau kennen. Zehn Wochen lang werden dabei die Ausbildungsinhalte des gewählten Schwerpunkts vermittelt. Im zweiten Ausbildungsjahr stehen der berufliche Schwerpunkt und die bereichsspezifische Ausbildung im Vordergrund. Auch hier sind wieder 16 Wochen für die schwerpunktmäßige Ausbildung vorgesehen. Das dritte Ausbildungsjahr ist berufsspezifisch ausgestaltet.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung bleibt für Auszubildende verpflichtend. Insgesamt nehmen die Auszubildende dabei mindestens 30 Wochen lang an Kursen in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten teil. Neben diesen 30 Wochen können die Betriebe zusätzliche Kurse im Rahmen von bis zu neun Wochen mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten vereinbaren. Die restliche Zeit verbringen die Auszubildenden in Ihren Betrieben bzw. in der Berufsschule.

Aufteilung:

1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen + 3 zusätzliche Wochen

2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen + 2 zusätzliche Wochen

3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen + 4 zusätzliche Wochen.

Einführung der gestreckten Prüfung bei den dreijährigen Berufen

Die Einführung der gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung ist eine der wichtigsten Neuerungen. Die Prüfung wird dabei in zwei Teile aufgeteilt. Bereits nach zwei Jahren werden im ersten Teil der Prüfung Teile der beruflichen Handlungskompetenz abgeprüft. Dieser Teil macht 40 Prozent der Endnote aus. Alle weiteren Kompetenzen werden in Teil 2 geprüft. Die Endnote ergibt sich aus der Addition der beiden Ergebnisse, wobei Teil 2 mit 60 Prozent eingerechnet wird.

Anrechnungsmodell:

Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft gibt es nicht mehr. Sie wird durch das Anrechnungsmodell ersetzt. Auszubildende der zweijährigen Berufe „Ausbaufacharbeiter/-in“, „Hochbaufacharbeiter/-in“ und „Tiefbaufacharbeiter/-in“ können nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung nach zwei Jahren im dritten Ausbildungsjahr der dreijährigen Berufe weitermachen.

Alle Auszubildenden nehmen nach zwei Jahren an derselben Prüfung teil. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob es sich um die Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufs oder um Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch.

Wenn sich Auszubildende und Betriebe einig sind, kann ein neuer Ausbildungsvertrag über das dritte Ausbildungsjahr im entsprechenden dreijährigen Beruf abgeschlossen werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dann als Teil 1 der gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung gewertet. Die absolvierten Ausbildungszeiten im zweijährigen Beruf werden auf die Ausbildungszeit im dreijährigen Beruf angerechnet. 

Umsetzung der Standartposition „Digitalisierung“:

Auf der Ebene der Arbeits- und Geschäftsprozesse haben sich in den letzten Jahren durch die Einführung von Building Information Modelling (BIM) auf den Baustellen erhebliche Veränderungen vollzogen. Die Planung von Bauvorhaben, die Steuerung des Erstellungsprozesses von Bauwerken sowie der Unterhalt von Gebäuden und deren Rückbau werden zunehmend digitaler und vernetzter. Für die Fachkräfte auf den Baustellen bedeutet dies veränderte Kompetenzanforderungen in Bezug auf das Lesen von Plänen, das Erstellen von Skizzen sowie das Messen und Kontrollieren im Rahmen der Arbeitsprozesse.