Einkommen in der Ausbildung

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Herzlich willkommen zu einer neuen Edition des Azubi Newsfeed! Heute spielen die Finanzen in der Ausbildung die Hauptrolle. Vor zwei Wochen ging es darum, dass dem Azubi eine Ausbildungsvergütung zusteht. Doch schon vor Abschluss des Ausbildungsvertrages solltest du dich informieren,  was dir tatsächlich zusteht und welche Optionen es  gibt, um dein Einkommen zu erhöhen. Hier zeige ich euch das Ergebnis meiner Recherche und wünsche euch viel Spaß beim Lesen!

  1. Die Ausbildungsvergütung

Das ist in erste Linie euer Verdienst (Gehalt), der euch Monat für Monat auf das Konto überwiesen wird. Aber wie viel bekomme ich? Im Januar 2020 wurde ein Mindestlohn für Azubi (Mindestausbildungsvergütung) eingeführt. Diese gilt in allen Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Von Jahr zu Jahr wird das Einstiegsgehalt eines Azubis leicht angepasst.

  • Im ersten Ausbildungsjahr (2020): 515€
  • Im ersten Ausbildungsjahr (2021): 550€
  • Im ersten Ausbildungsjahr (2022): 585€

Die Mindestausbildungsvergütung gilt nur für Azubis, die ab 2020 eine Ausbildung begonnen haben. Bestehende Verträge müssen nicht angepasst werden.

Die Vergütung steigt auch von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr: im zweiten um 18%, im dritten um 35% und im vierten Jahr um 40%.

  1. Staatliche Hilfen
    • Kindergeld: Die Eltern von Azubis bis zum 25. Lebensjahr können Kindergeld beantragen. Dies endet bei Erreichen des 25. Lebensjahr und/oder Abschluss der Ausbildung. Der Antrag fürs Kindergeld wird bei der jeweiligen Familienkasse vor Ort abgegeben.
    • Berufsausbildungshilfe (BAB): Diese Hilfe gilt für Azubis, die sich in dualen Ausbildungen befinden. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese findest du auf der Seite der Agentur für Arbeit. (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab)
    • Für schulische Ausbildungen kann man Hilfen laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Diese sind auch an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden.(https://www.bafög.de/de/einkommen-der-auszubildenden-198.php)

 

  1. Nebenjobs:

Wer keine staatliche Hilfe anfordern kann, steht immer noch die Option eines  Minijobs zu Verfügung. Es ist ein guter Weg, um über die Runden zu kommen oder sich etwas Geld dazuzuverdienen. Auch wenn man andere Hilfen bekommt kann man einen Minijob annehmen., allerdings solltest du zuerst nachfragen, wie sich ein Minijob auf die beantragte Hilfen auswirkt. So kannst du entscheiden, ob es sich überhaupt lohnen würde, einen Zweitjob anzunehmen.

ACHTUNG: In jedem Fall darf dein Nebenjob keine Auswirkungen auf deine Ausbildung haben. Besprich also am besten mit deinem Ausbilder bzw. Chef, ob du den Nebenjob ausführen darfst.

 

Damit endet mein Beitrag für diese Woche. Wie immer hoffe ich, dass ich dem einen oder anderen damit helfen konnte. Es ist sehr wichtig zu wissen, was dir als Azubi zusteht oder was du zusätzlich beantragen kannst.  Ich wünsche allen eine schöne Woche und bleibt gesund!