Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Francisco Rivera Campos FRC Personalservice Aus- und Weiterbildung (im Folgenden „FRC“) ist für seine Kunden (im Folgenden „Kunde(n)“) mit den nachfolgend unter § 3 aufgelisteten Leistungen tätig. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen FRC und dem Kunden gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die nachfolgend dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, FRC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte zwischen FRC und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
FRC behält sich vor, die ABGs einseitig für die Zukunft abzuändern. Sie gelten nur für neue Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden, bzw. für Rahmenverträge mit Kunden, deren Laufzeit in die Änderung fällt, wenn diese nicht widersprochen haben.
Die abgeänderten ABGs werden Vertragsbestandteil, wenn
FRC dem Kunden deren Änderung unter Hervorhebung der Änderung mitteilt (eine Mitteilung per E-Mail an die FRC gemäß den Angaben des Kunden letztbekannten Adresse ist ausreichend) und
der Kunde dieser Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, wobei FRC auf Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs in der Mitteilung hinweisen wird.
§ 2 Zustandekommen der Verträge
Es wird zwischen FRC und dem Kunden jeweils ein gesonderter Vertrag geschlossen, welcher durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und durch schriftliche Auftragsbestätigung von FRC zustande kommt. Angebote von FRC sind stets freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Leistungen von FRC
Umfang und Form der Leistungen werden anhand des individuellen Sachverhaltes festgelegt und schriftlich vereinbart. Bei Trainings/Seminaren gilt die ausgeschriebene Leistung als vereinbart.
FRC bietet unter Anderem folgende Leistungen an:
Beratung und Begleitung zu allen Fragen der Ausbildung
Beratung und Begleitung eines externen Weiterbildungsmanagements
Organisation und Durchführung von Trainings und Seminaren
Recruiting von Auszubildenden, Fachkräften und High Potentials
Coaching für Schüler, Auszubildende und Führungskräfte (im beruflichem Kontext)
AZAV Maßnahmen für Arbeitssuchende
Unterstützung bei der Integration ausländischer Mitarbeiter
Der genaue Leistungsumfang einer jeden Tätigkeit ist dem jeweiligen zugrundeliegenden Vertrag zu entnehmen. Die Leistung wird von FRC stets in Abstimmung mit dem Kunden zu den dort vereinbarten Konditionen (siehe § 5) und auf Basis eines Beratungsgespräches zwischen dem Kunde und FRC, sowie im Rahmen von Projekten geplant, erbracht und dokumentiert. FRC verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen dem Kunden gegenüber Rechenschaft über Projektzwischenstände und Ergebnisse darzulegen.
Der Leistungszeitpunkt einer jeden Tätigkeit ist ebenfalls dem jeweiligen zugrundeliegenden Vertrag zu entnehmen.
§ 4 Leistungen bzw. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass FRC alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die dem Kunden von FRC überlassenen Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Dieser ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen -weder im Original noch in Kopie- an Dritte weiterzugeben.
§ 5 Honorar, Nebenkosten, Fälligkeit, Verzug
Jeder Tätigkeit von FRC liegt ein Honorar (Tagessätze, Pauschalen oder spezielle Seminargebühren) zugrunde, welches in Höhe und Zahlungsmodalitäten zwischen dem Kunden und FRC vereinbart und im zugrundeliegenden Vertrag fixiert ist.
Die Honorare werden jeweils netto angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beratungsaufträge, die auf einer rein erfolgsabhängigen Abrechnung basieren, sind ausgeschlossen.
Zusätzlich zum Honorar sind FRC, sofern die Vertragsparteien nicht abweichend schriftlich etwas anderes vereinbart haben, verauslagte Sachkosten und Spesen (Fahr- und Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand) (sog. „Nebenkosten“) durch den Kunden gegen Rechnung zu erstatten. FRC hat dabei die Grundsätze der Sparsamkeit zu berücksichtigen (DB Klasse 2, economy class, max. 4-Sterne Hotel, PKW-Kosten je Cent 0,50/km, günstigste Parkgebühren am Terminal). Die Reisezeit ist ab einem Zeitaufwand für Hin- und Rückreise von mehr als 2 Stunden mit 50% zu vergüten. Sonstige Auslagen wie für Anträge, Beurkundungen oder Gebühren, werden 1:1 an den Kunden weitergeleitet.
Rechnungen von FRC sind nach Zugang sofort und ohne Abzug fällig. Wird die Rechnung nicht in einem vertretbaren Zeitrahmen (14 Werktage) in vollem Umfang gezahlt, behält sich FRC das Recht vor, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf die fällige Forderung zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von FRC anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 6 Kündigung/Stornierung von Verträgen
Ein Vertrag kann, sofern in dem der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden Vertrag nichts anderes geregelt ist, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende von beiden Vertragsparteien schriftlich mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Das Honorar wird in diesem Fall zeitanteilig berechnet, es sei denn, FRC hat die Tätigkeiten bereits in vollem Umfang erbracht. Unabhängig davon können die Vertragsparteien den Vertrag aus wichtigem Grund unter Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Leistungen kündigen.
Die Stornierung vereinbarter Termine/Veranstaltungen durch den Kunden ist bis zu 6 Wochen vor dem ersten Beratungs-/Veranstaltungs-/Durchführungstermin kostenfrei möglich. FRC behält sich vor, danach 50% des jeweils vereinbarten Honorars zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem ersten Beratungs-/Veranstaltungs-/Durchführungstermin können 100% des Honorars berechnet werden. Hinzu kommen etwaige Stornokosten von Hotel, Flug, Mietwagen o.ä.
Eine Terminverschiebung ist nach Absprache kostenfrei möglich.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
Bei den Leistungen von FRC handelt es sich um tätigkeitsbezogene Dienstleistungen die sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. FRC kann daher nur ein sachgerechtes Vorgehen im Rahmen dieser Tätigkeiten in den vereinbarten Leistungsfeldern gewährleisten. Eine Erfolgsgarantie gemäß dem Auftrag kann jedoch leider nicht übernommen werden.
FRC schließt jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens FRC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens FRC oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen FRC verjähren in einem Jahr. Der Fristbeginn richtet sich nach dem Gesetz.
§ 8 Datenschutz
FRC verpflichtet sich gegenüber seinen Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über FRC verpflichtet.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von FRC im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung der Tätigkeit relevanten Kundendaten sowie ggf. an beauftragte Subunternehmer zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Im Übrigen versichern sowohl FRC, als auch der Kunde, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu dem personenbezogenen Datenschutz.
§ 9 Copyright/Urheberrechte
Alle von FRC zur Verfügung gestellten oder benutzen Beratungs-, Schulungs- und/oder Auswertungsunterlagen sind, auch auszugsweise, urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung seitens FRC gestattet. Verstöße hiergegen werden zivilrechtlich verfolgt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Auf alle Verträge und Streitigkeiten zwischen FRC und dem Kunden findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, Anwendung.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Pirmasens vereinbart.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGBs lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.