Änderungen im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau ab 2024

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Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau wird zum 1. August 2024 grundlegend neu geordnet. Diese Überarbeitung ist notwendig geworden, um den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt gerecht zu werden und die Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten. Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Änderungen im Überblick dar.

Warum eine Neuordnung?

Seit der letzten Anpassung des Berufsbildes im Jahr 2002 haben sich die Anforderungen an Industriekaufleute, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, erheblich verändert. Industrielle Wertschöpfungsprozesse sind heute stärker vernetzt und verlangen nach einem umfassenden Prozessverständnis. Neue Geschäftsmodelle, basierend auf Vernetzung, Cloud-Technologien und E-Commerce, gewinnen an Bedeutung. Es wird erwartet, dass zukünftige Fachkräfte als „Schnittstellenmanager“ agieren können.

Was ist neu?

Die modernisierte Ausbildungsverordnung und der neue schulische Rahmenlehrplan treten am 1. August 2024 in Kraft. Kern der Neuordnung ist ein generalistisches Kompetenzprofil mit offenen Lernzielbeschreibungen für unterschiedliche Branchen und Ausbildungsrealitäten. Wichtige Neuerungen umfassen:

1. Digitalisierte Arbeitswelt und Geschäftsprozesse:      
Zukünftige Industriekaufleute sollen in der Lage sein, digitale Geschäftsprozesse im Unternehmen zu gestalten. Dies schließt die Planung und Steuerung von Logistik- und Lagerprozessen sowie die Umsetzung von Vertriebsprozessen mit ein.

2. Neue Prüfungsstruktur:         
Die Zwischen- und Abschlussprüfung wird durch die „Gestreckte Abschlussprüfung“ (GAP) ersetzt. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt Teil 1 der GAP mit einem schriftlichen Prüfungsbereich, dessen Ergebnis zu 25 % in die Endnote einfließt. Teil 2 der GAP findet im dritten Ausbildungsjahr statt und umfasst drei Prüfungsbereiche mit schriftlichen und praktischen Aufgaben. Eine weitere wesentliche Änderung in der Prüfung ist die Tatsache, dass im Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet nun neben der Präsentation und dem Fachgespräch auch die Dokumentation der Fachaufgabe bewertet wird.

3. Standardberufsbildpositionen:          
Für alle modernisierten dualen Ausbildungsberufe werden neue Standardberufsbildpositionen umgesetzt. Diese Inhalte sind für alle Berufe identisch formuliert und umfassen die Berufsbildpositionen
– Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
– Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
– Umweltschutz und Nachhaltigkeit
– Digitalisierte Arbeitswelt

4. Einsatzgebiete:         
Gegen Ende der Ausbildung erfolgt eine Vertiefung in einem Einsatzgebiet von sechs Monaten. Das Portfolio an möglichen Einsatzgebieten wurde gestrafft dargestellt, wobei weiterhin die Möglichkeit besteht, abweichende geeignete Einsatzgebiete zu wählen.

5. Kernkompetenzen:   
Zu den zentralen Kompetenzen des Berufes zählen kunden-, geschäftsprozess- und projektorientiertes Arbeiten. Die Ausbildung legt einen starken Fokus auf betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen, die durch die praktische Anwendung im Betrieb vertieft werden.

Fazit

Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes Industriekaufmann/-frau wird den veränderten Anforderungen der digitalen und vernetzten Arbeitswelt Rechnung getragen. Die Anpassungen zielen darauf ab, die Ausbildung praxisnäher und zukunftsfähiger zu gestalten, um den Bedürfnissen der Unternehmen und der Auszubildenden gerecht zu werden. Die Neugestaltung bietet eine moderne und flexible Ausbildungsstruktur, die den Weg für eine erfolgreiche berufliche Zukunft der Industriekaufleute ebnet.

Sie wollen Ihre Ausbilder oder Prüfer detaillierte Informationen zu den inhaltlichen Änderungen zukommen lassen? Gerne unterstützen wir Sie mit einem Online- oder Präsenzseminar darin, Sicherheit zu vermitteln und alle offenen Fragen zu klären. Sprechen Sie uns gerne an. (M. Rivera)