Änderungen in der Ausbildung durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

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Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) bringt weitreichende Änderungen für die duale Ausbildung in Deutschland mit sich. Im Sommer 2024 hat der Bundesrat den Weg für mehr Digitalisierung und Flexibilität in der Berufsausbildung freigemacht. Diese Neuerungen in der Digitalisierung traten größtenteils ab dem 01. August 2024 in Kraft und haben insbesondere das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie die Handwerksordnung (HwO) betroffen.

Digitale Ausbildung bekommt Mindeststandards

Die Coronapandemie hat gezeigt, dass digitale Lernformate in der dualen Ausbildung an Bedeutung gewinnen. Das BVaDiG schließt nun die Lücke, indem erstmals verbindliche Mindeststandards für die mobile Ausbildung geschaffen wurden. Ausbildungsinhalte können künftig in angemessenem Umfang digital vermittelt werden, ohne dass Ausbilder und Auszubildende physisch am selben Ort sein müssen. Dies ist jedoch an drei Bedingungen geknüpft.

  • Einsatz von moderner Informationstechnik

Für die digitale Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist der Einsatz geeigneter technischer Hilfsmittel erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Laptops, Tablets oder spezielle Software. Diese Werkzeuge stellen sicher, dass Auszubildende die Inhalte in der gleichen Qualität wie in Präsenz erlernen können.

  • Eignung von Ausbildungsinhalten und Aufenthaltsorten

Nicht alle Ausbildungsinhalte lassen sich problemlos digital vermitteln – daher muss vorab geprüft werden, ob die jeweiligen Lernziele durch die mobile Ausbildung erreichbar sind. Gleichzeitig müssen die Aufenthaltsorte der Beteiligten, wie das Homeoffice oder andere externe Lernorte, so ausgestattet sein, dass sie die Anforderungen einer fachgerechten Ausbildung erfüllen.

  • Gleiche Qualität wie in der Präsenz-Ausbildung

Es wird explizit vorgeschrieben, dass die mobile Ausbildung qualitativ nicht hinter der Ausbildung im Betrieb zurückstehen darf. Das bedeutet: Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragte müssen während der Arbeitszeit erreichbar sein, um Fragen zu klären, Lernfortschritte zu überwachen und bei Bedarf steuernd einzugreifen. Diese Verfügbarkeit ist essenziell, um die Lernprozesse effektiv zu begleiten und sicherzustellen, dass die Auszubildenden den Stoff genauso gut verstehen wie in einer Präsenzsituation.

Zudem schreibt das Gesetz vor, dass digitale Endgeräte wie Laptops oder Tablets von den Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch Software, die für die mobile Ausbildung notwendig ist, fällt unter diese Regelung.

Digitalisierung des Vertragswesens und Zeugnisse

Neben der mobilen Ausbildung bringt das BVaDiG auch Änderungen im Vertragswesen. So dürfen Ausbildungsverträge digital übermittelt werden, wenn die Auszubildenden den Empfang bestätigen. Ähnliche Regelungen gelten für Abschlusszeugnisse, die digital bereitgestellt werden können – jedoch nur mit Zustimmung der Auszubildenden.

Während dieser Bericht die Auswirkungen des BVaDiG auf die duale Ausbildung beleuchtet, gehen wir in einem weiteren Newsletter Bericht gezielt auf das BVaDiG ein und beleuchten das Gesetz komplett. (K.Feuge)