Am 19. Juli wurde es vom Bundesrat beschlossen und am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz. Dieses Gesetz führte dazu, dass im Berufsbildungsgesetz (zuletzt geändert am 16. August 2023) nun weitere Rahmenbedingungen in der Beruflichen Bildung an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wurden. Zeitgleich wurden diese Anforderungen auch in der Handwerksordnung integriert.
Wie das Gesetz schon im Namen preisgibt, geht es um zwei grundlegende Themen. Im ersten Teil geht es um die Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufes (nach BBiG oder HwO) unabhängig davon, ob die berufliche Handlungsfähigkeit durch Berufsbildung erworben wurde. Das zweite Thema beschreibt die veränderten digitalen Rahmenbedingungen und ermöglicht nun die Umsetzung von Digitalisierung in der Berufsbildung, Diese Änderungen sind ab dem 01.08.2024 in Kraft getreten.
1. Validierung
Ab 01.01.2025 können Menschen mit Arbeitserfahrung, aber ohne Berufsabschluss, ihre Kompetenzen bewerten und den Umfang ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs durch eine zuständige Stelle feststellen lassen. Das Feststellungsverfahren (auch als Validierungsverfahren bezeichnet) stellt eine vollständige oder eine überwiegende Vergleichbarkeit zum Referenzberuf fest. (siehe oben)
Dieses Feststellverfahren wurde in einer eigenen „Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem BBiG und der HwO“ beschrieben. Gegenstand dieser Verordnung ist
1) die Festlegung und Auswahl der Feststellungsinstrumente,
2) das Verfahren zur Würdigung der Leistungen
3) das Verfahren zur Dokumentation der Leistungen
4) die Maßgaben zur Ausgestaltung des Bescheides bei Feststellung der überwiegenden
Vergleichbarkeit und der teilweisenden Vergleichbarkeit
5) die Maßgaben zur Ausgestaltung des Zeugnisses bei Feststellung der vollständigen
Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit
6) Antragsstellung für das Ergänzungsverfahren
Weiterhin müssen schnellstmöglich die handelnden Akteure sowie die entsprechenden Prüfungsordnungen (Validierungsordnungen) beschrieben bzw. eingerichtet werden. Erste Musterregelungen sind schon beschrieben, sodass die Verfahren zeitnah von den zuständigen Stellen angewandt werden können. Evtl. müssen diese nach einer Hauptausschussempfehlung des BiBB später noch etwas angepasst werden.
2. Digitalisierung
In diesem Gesetz wurden drei Bereiche angepasst:
1) Digitale Transformation in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten der dualen Ausbildung insbesondere den zuständigen Stellen, den Betrieben, den Auszubildenden und bei Bedarf deren Erziehungsberechtigten.
2) Veränderung bei der digitalen Wissensvermittlung
Eine Ausbildung auf Distanz ist nun unter bestimmten Umständen möglich. Bei und nach Corona wurden Auszubildende online unterrichtet, obwohl diese Form der Ausbildung und auch der externe Ausbildungsort (zu Hause) gesetzlich gar nicht zulässig war. Dies wurde nun im §28 BBiG neu beschrieben.
3) Einsatz Digitalisierung in den Prüfungen
Zukünftig kann es möglich sein, dass einzelne Prüfer zu Prüfungen zugeschaltet werden. Auch dieses Verfahren ist klar geregelt und Bedarf einiger vorbereitender Maßnahmen. Auch die technischen Rahmenbedingungen und die Abläufe wurden beschrieben, so dass bei Bedarf dieser nächste Schritt der Digitalisierung in den Prüfungen umgesetzt werden kann. Ebenso ist es nun zulässig, Ausschusssitzungen digital abhalten zu können.
Dies ist nun ein weiterer Schritt, um die Digitalisierung in der Berufsbildung zu verstärken. Ein erster Schritt war die berufsunabhängige Einführung der Standardberufsbildposition „Digitalisierung“. Alle Auszubildenden sollen sich mit Themen wie IT-Sicherheit, Datenschutz, digitale Zusammenarbeit und dem Einsatz moderner Technologien entsprechend dem Bedarf in ihrem Beruf stärker auseinandersetzen. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Auszubildende nicht nur fachlich auf ihrem Gebiet kompetent sind, sondern auch die Fähigkeit entwickeln, in einer digitalisierten Arbeitsumgebung souverän zu agieren.
Mit diesen Reformen leistet das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz einen wichtigen Beitrag dazu, die duale Ausbildung zukunftsfähiger aufzustellen. Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Auszubildende profitieren gleichermaßen von den neuen Möglichkeiten, die durch die Digitalisierung geschaffen werden. (F. Rivera)