Neuordnung des Ausbildungsberufs Florist / Floristin

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Die Ausbildung zum Floristen wurde neu strukturiert. Im Auftrag der Bundesregierung wurde die entsprechende Ausbildungsordnung überarbeitet, so dass ab dem 1. August 2025 eine neue Verordnung in Kraft treten wird.

Die Floristik blickt auf eine Jahrhunderte alte Tradition zurück und ist eng mit persönlichen Anlässen verbunden. Ob Hochzeiten, Trauerfeiern, festliche Tischdekorationen oder Raumgestaltungen – Floristen schaffen individuelle florale Arrangements. In enger Abstimmung mit ihren Kunden entwerfen sie Blumensträuße, Anstecker oder Trauerkränze und setzen florale Projekte kreativ um. Da sich Gestaltungstechniken, Dienstleistungsorientierung und Kommunikation stetig weiterentwickeln, wurden die Ausbildungsinhalte den aktuellen Anforderungen angepasst. Darüber hinaus spielen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Neu ist auch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung.

Floristen arbeiten nicht nur in klassischen Floristikfachgeschäften, sondern auch in Gartencentern, Baumärkten mit Floristikabteilungen, Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel oder sogar auf Kreuzfahrtschiffen. Zu ihren Aufgaben gehören neben der Beratung und kreativen Gestaltung auch die fachgerechte Pflege der Pflanzen. Besonders wichtig ist dabei der Schutz der Pflanzen – von der Erkennung von Schadbildern bis hin zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes. Auch in Zukunft kann mit dem Abschlusszeugnis die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragt werden.

Zur beruflichen Handlungskompetenz gehören auch die Warenbeschaffung, die Lagerung und die ansprechende Präsentation der Produkte. Dabei spielt das Marketing eine zentrale Rolle. Um die Grundlage für eine mögliche spätere Selbstständigkeit zu schaffen, vermittelt die Ausbildung darüber hinaus kaufmännische Kenntnisse in den Bereichen Controlling und Steuerung.

Bundesweit werden über 1.800 Fachkräfte in diesem Beruf ausgebildet (Stand: 31.12.2023). Die Neugestaltung der Ausbildungsordnung basiert auf den aktuellen Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses. Der modernisierte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der dualen Ausbildung wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) entwickelt und ersetzt die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1997.

Zur Unterstützung der Ausbildungspraxis erarbeitet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit Fachleuten aus der Branche eine Umsetzungshilfe. Diese enthält Erläuterungen zu den Neuerungen sowie praktische Hinweise für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Die Publikation erscheint in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ und wird kostenlos auf der BIBB-Website zur Verfügung gestellt.

Zur gestreckten Abschlussprüfung

Der erste Teil der Abschlussprüfung besteht aus vier Arbeitsaufgaben (insgesamt 150 Minuten) und praxisbezogenen schriftlichen Aufgabe (Prüfungszeit 60 Minuten), wobei der praktische Teil wird mit 70% und der schriftliche Teil mit 30% bewertet wird. Insgesamt geht dieser Prüfungsteil mit 20 % in die Gesamtwertung mit ein.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus den Prüfungsbereichen Entwerfen und Umsetzten floraler Projekte, Angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschaft und Sozialkunde. Im ersten Teil der praktischen Aufgabe wird eine Arbeitsaufgabe mit Präsentation und Fachgespräch umgesetzt, im zweiten Teil werden aus dieser Arbeitsaufgabe drei Prüfungsstücke angefertigt (Wertung Teil 1 30% Teil 2 70%) Die gesamte Aufgabe geht mit 40% in die Gesamtwertung ein. Die anderen drei Prüfungsbereiche sind schriftliche Prüfungen mit jeweils 15%, außer Wirtschaft- und Sozialkunde, das nur mit 10% bewertet wird.

Sie möchten Ihre Prüfer frühzeitig über die Änderungen in der Abschlussprüfung zum/zur Florist/in informieren und ihnen Sicherheit für ihre weitere Prüfertätigkeit vermitteln? Gerne bieten wir Ihnen eine entsprechende Schulung online oder in Präsenz an. (F.Rivera)